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Mit weit mehr als den geforderten 1.350 Unterrichtseinheiten in Osteopathie übertreffe ich die von den  gesetzlichen Kassen geforderte Ausbildungsstundenzahl. 

Die Erstattung meiner Behandlungen erfolgt durch Ihre Kasse, sofern diese Osteopathie unterstützt.

Die Abrechnung erfolgt nach dem GeBüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker www.heilpraktiker.ac/pdf/Gebueh.pdf).

Die Behandlungskosten werden i.R. von privaten Krankenversicherungen, Beihilfekassen und Zusatzversicherungen, Ihren Verträgen entsprechend übernommen.

Aktuell übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten osteopathischer Behandlungen.

Über die Kostenübernahme informieren sie sich bitte direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

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